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Jugendmedienschutz: KJM beanstandet “Joko gegen Klaas”

Im ersten Halbjahr 2013 hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) insgesamt 16 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Dazu gehört u. a. die Sendung “Joko gegen Klaas”.

Im ersten Halbjahr 2013 hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) insgesamt 16 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Dazu gehört u. a. die Sendung “Joko gegen Klaas”.

Unter fremden Decken

Die Dokumentation “Unter fremden Decken – Auf der Suche nach dem besten Sex der Welt” auf ProSieben lief zur PrimeTime um 20:15 Uhr. Zu früh, so die Ansicht der KJM. Denn einige Szenen der Dokumentation könnten Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren überfordern oder verunsichern, weil sie die dargestellten Sexualpraktiken nicht einordnen können. Zudem betrachte man die Verbindung von Sexualität und Alkohol als kritisch, so die Meldung der KJM.

Joko gegen Klaas

Bei der Sendung “Joko gegen Klaas” stellte die KJM eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige (Sendezeitgrenze von 20 bis 6 Uhr) fest. Das Problem hierbei war, dass ProSieben zwei Folgen der Sendung morgens früh um 7 Uhr wiederholt hatte – und mit dieser Sendezeit gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen hat. Für unter 12-jährige könnten die Mutproben der beiden Protagonisten, die zudem ein problematisches Verhalten hinsichtlich ihrer Selbstverletzung aufwiesen, entwicklungsbeeinträchtigend sein, so die Meldung weiter.

Party Bruder!

Auch eine Folge der Dokusoap “Party Bruder!” auf dem Sender Viva wurde beanstandet. In der Folge bereiteten sich fünf junge Männer auf ein Party-Wochenende vor und redeten abfällig über Frauen, die sie lediglich als Sexualpartnerinnen darstellen, so die Kritik des KJM. Kinder unter 12 Jahren könnten die dargestellten Verhaltens- und Handlungsmuster nicht einordnen, so die Kritik.

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Rafaela Wilde

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