Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass das in Baden-Württemberg und Berlin geltende Rauchverbot in kleinen Kneipen verfassungswidrig ist. Die Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Tübingen und Berlin waren damit erfolgreich. Die entsprechenden Regelungen der Nichtrauchergesetze der beiden Länder verletzten die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung. Damit darf in beiden Ländern ab sofort wieder in kleinen Kneipen geraucht werden, die Karlsruher Richter machten jedoch Auflagen.
SPD-Landeschefin Hannelore Kraft forderte, die Landesregierung müsse so schnell wie möglich ein verfassungskonformes Nichtraucherschutzgesetz ohne Ausnahmen vorlegen. Grundlage könne ein von der SPD-Fraktion erarbeiteter Gesetzentwurf sein. Grünen-Fraktionsvize Barbara Steffens setzte sich ebenfalls für ein «klares, konsequentes und einheitliches Nichtraucherschutzgesetz» in NRW ein. Sie appellierten an Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU), dafür zu sorgen, dass nach der Sommerpause ein neues Gesetz vorgelegt wird.
Der stellvertretende Ministerpräsident und FDP-Landesvorsitzende Andreas Pinkwart sagte: «Das Gericht hat bestätigt, dass die Wirte von Einraumkneipen durch ein absolutes Rauchverbot unverhältnismäßig in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt sind.» Er kommentierte die Karlsruher Entscheidung mit den Worten: «Die Vernunft hat gesiegt.» Pinkwart ging davon aus, dass das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz nun zügig geändert werde. Es müsse den Wirten künftig freigestellt werden, sich als «Raucherlokal» oder als «Nichtraucherlokal» zu deklarieren.
In NRW gilt bereits seit 1. Januar 2008 in öffentlichen Einrichtungen ein generelles Rauchverbot. Von den Regelungen sind öffentliche Gebäude, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, alle Erziehungs- und Sporteinrichtungen, alle Kultur- und Freizeitstätten sowie sämtliche Flughäfen im Land erfasst. Geraucht werden darf nur noch in abgetrennten Raucherräumen. In Gaststätten war das Verbot nach sechsmonatiger Übergangsfrist zum 1. Juli in Kraft getreten. Bis zuletzt hatte es in der Regierungskoalition Auseinandersetzungen um mögliche neue Ausnahmeregeln für kleine Eckkneipen gegeben.
(Quellen: Kraft auf ddp-Anfrage; alle anderen in Mitteilungen)
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