„Hier geht es nicht um die Förderung von Private Equity , sondern um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland auf dem internationalen Kapitalmarkt und eine Angleichung an die international üblichen Regelungen“, betont Dienst. Schon heute liegt Deutschland bei den Private Equity-Investitionen deutlich unter dem Durchschnitt Europas. Der Verband fordert die steuerliche Transparenz für Private Equity-Fonds in der Rechtsform der Personengesellschaft, die ausschließlich in Kapitalgesellschaften investieren. Dies bedeutet, dass die Private Equity-Fonds selbst nicht besteuert werden, sondern die in die Fonds einzahlenden Investoren, womit eine doppelte Besteuerung der Investitionen vermieden wird. Mit der Umsetzung der BVK-Forderung sind allenfalls sehr geringe Steuerausfälle verbunden. Die vom Ministerium genannte Zahl des Steuerausfalls von 15 bis 20 Milliarden Euro beruht auf einer Fehlinterpretation des Forschungsgutachtens der TU München. Dieser Steuerausfall steht in keiner Weise zu befürchten, die Zahl ist schlicht irreführend.
Der BVK begrüßt es, dass innovative Jungunternehmen durch das geplante Private Equity-Gesetz gegenüber den Verschärfungen der Unternehmenssteuerreform geschützt werden sollen. Jedoch übersieht die SPD, dass auch viele Mittelständler in Deutschland Innovationen durchführen oder neue Märkte erschließen wollen, und sich deshalb für eine Private Equity-Finanzierung entscheiden. Der Ausbau und das Wachstum des deutschen Mittelstand ist von enormer Bedeutung für Deutschland – Private Equity hilft dem notorisch unter Eigenkapitalmangel leidenden Mittelstand, seine Marktposition zu verbessern und nachhaltig auszubauen. Ein Gesetz, das sich ausschließlich auf die Venture Capital-Gesellschaften konzentriert, verkennt diese Bedeutung von Private Equity für den deutschen Mittelstand.
Damit Private Equity in Deutschland nachhaltig zur Unternehmensfinanzierung und Wettbewerbsfähigkeit beitragen kann, braucht die Branche einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Gesellschaften – von der Frühphasenfinanzierung über Expansionsfinanzierung bis zu den Mehrheitsbeteiligungen. Was die Branche nicht braucht, ist ein rechtlicher Rahmen, der die Gesellschaften in „gut“ und „böse“, sprich förderungswürdig bzw. nicht förderungswürdig unterteilt.
Allen Private Equity- Gesellschaften liegt die langfristige Wertsteigerung ihrer Portfoliounternehmen am Herzen, nur dadurch können sie sich selbst im internationalen Wettbewerb behaupten. Ihr Engagement in Deutschland wird davon abhängen, ob die Bundesregierung jetzt ein Private Equity-Gesetz für alle deutschen Private Equity-Gesellschaften auf den Weg bringt, das den steuertransparenten Status der Fonds festschreibt. Mit einem solchen Gesetz könnte auch eine Aufsicht für Private Equity verbunden sein, was der BVK sehr begrüßen würde.
Die mit Private Equity finanzierten Unternehmen beschäftigen in Deutschland rund eine Million Personen. In Europa wurden allein im Zeitraum von 2000 bis 2004 eine Million neue Arbeitsplätze durch Private Equity geschaffen. Es ist wissenschaftlich anerkannt, dass die Private Equity-finanzierten Unternehmen eine erheblich bessere Unternehmensleistung haben als die Unternehmen, die nicht durch Private Equity finanziert sind. Auch das Argument der hohen Verschuldungsquote dieser Unternehmen weist der BVK zurück: Die durchschnittlichen Eigenkapitalquoten der Private Equity-finanzierten Unternehmen sind deutlich höher als in anderen Unternehmen.
Redaktion