Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts sollen Käufer, die bis zum 30. Juni 2009 ein neues Auto erwerben, in den Genuss einer Steuerbefreiung von einem Jahr kommen, «um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Abgabe auf CO2-Basis aufzulösen». Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die Kfz-Steuerbefreiung ab Erstzulassung auf maximal zwei Jahre. Die Befreiung endet in jedem Fall Ende 2010. Als Baustein des Konjunkturpakets hatte das Bundeskabinett erst am 5. November beschlossen, dass die Regelungen für Autokäufe im ganzen nächsten Jahr gelten sollen.
Der Kabinettsbeschluss muss nun noch die parlamentarischen Hürden nehmen.