„Es handelt sich um einen weit verbreiteten Irrtum, dass man alle Verträge innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen kann“, erläutert Yvonne Schmieder, Juristin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. Viele Geschäfte nähmen zwar Geschenke zurück und erstatteten den Kaufpreis. „Ein Anrecht darauf gibt es aber nicht, das ist reine Kulanz der Händler“, sagt Schmieder.
Der Gesetzgeber räumt Verbrauchern nur in bestimmten Fällen ein Widerrufsrecht ein, nämlich dann, wenn sie die Waren nicht prüfen können, zum Beispiel bei einer Internet-Bestellung. Im Laden können die Kunden die Waren eingehend in Augenschein nehmen und testen. Ein Umtausch ist also Kulanz (zur Kulanz Definition), der Händler kann den Wert in Bargeld oder als Gutschein erstatten. Auch bei Messeeinkäufen können Kaufverträge nicht generell widerrufen werden.
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Quelle: Deutsche Stiftung Verbraucherschutz
