Wer wählen geht, soll nach Angaben der Landeswahlleiterin seine Wahlbenachrichtigung und für Nachfragen seinen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Hat man die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren, kann man dennoch bei Vorlage von Personalausweis oder Pass in seinem Wahlraum wählen.
«Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Wahlamt seines Wohnortes erkundigen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis erfolgt ist», rät die Landeswahlleiterin. Eingetragen in das Wählerverzeichnis sind alle volljährigen deutschen Staatsangehörigen, die mindestens seit dem 23. April mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen angemeldet sind. Die Wahlämter haben allen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass diese den Wahlberechtigten nicht erreicht hat.
ddp-Korrespondent Ulrich Breitbach
