Leerverkäufe geben Anlegern die Möglichkeit, auf sinkende Kurse zu setzen. Bei ungedeckten Leerverkäufen verkaufen Anleger die Papiere, ohne diese vorher geliehen zu haben. Damit können Abwärtsbewegungen an den Finanzmärkten stark an Dynamik gewinnen. Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise hatte die BaFin im September 2008 bereits ungedeckte Leerverkäufe für elf Aktien von wichtigen Unternehmen des deutschen Finanzsektors untersagt. Dieses Verbot lief am 11. Januar 2010 aus.
In den USA sind die ungedeckten Leerverkäufe dauerhaft verboten. Leerverkäufer müssen vor dem Verkauf leihbare Aktien ausfindig machen und die Transaktionen innerhalb von vier Tagen abwickeln.
ddp-Korrespondent Ulrich Breitbach
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