Der Hintergrund: Google, Yahoo oder Bing zeigen in den Suchergebnissen unter anderem Ausschnitte von Nachrichtentexten deutscher Verlage an. Da sie auf diesen Seiten auch Werbung schalten, verdienen sie an der News-Zusammenstellung. Die Verlage beanspruchen einen Teil der Einnahmen für sich. Das Justizministerium will mit dem neuen Gesetz die Verlage vor „systematischen Zugriffen“ auf ihre Leistungen schützen.
Befürworter und Kritiker können sich nicht einigen
Doch nicht nur der Suchmaschinen wie Google kritisieren den neuen Gesetzesentwurf. Einige Kritiker befürchten, dass die Meinungsvielfalt im Internet leidet. Von den Einnahmen würden nicht die Urheber an sich profitieren – also die Journalisten – sondern die Verlage. Die Befürworter sehen den Entwurf dagegen als „wichtiges Signal für den Schutz des geistigen Eigentums im Internet“, so Kulturstaatsminister Bernd Neumann von der CDU. Ein wichtiger Punkt: Die Verlage haben schon immer die Möglichkeit gehabt, ihre Inhalte vor der Indexierung zu schützen und für Suchmaschinen auszuschließen. Google wird auf das Gesetz nicht eingehen und eher die betreffenden Verlagsseiten aus dem Suchindex nehmen.
In den früheren Entwürfen zum Leistungsschutzrecht war unklar, wie mit Bloggern oder Wirtschaftsunternehmen umgegangen werden soll, die ebenfalls auf die Inhalte der Verlage verlinken. In dem neuen Entwurf sind diese ausdrücklich ausgenommen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Nutzung der Inhalte und die Verlinkungen „im Rahmen der Zitierfreiheit“ bleiben.
