Die Berliner Koalitionsparteien hatten die Suchzugriffe von Google zuletzt als irreguläre Zugriffe auf Verlagsinhalte gewertet und wollten den Suchmaschinenanbieter in der geplanten Novelle des Leistungsschutzrechtes zu Zahlungen an die Verlage verpflichten (business-on.de berichtete). Nicht zuletzt auf Druck großer Verlagsgruppen wie Axel Springer und Burda, die sich anfangs noch wesentlich mehr Vorteile vom neuen Leistungsschutz erhofft hatten.
Internetzeitalter: Gewichte haben sich verschoben
Da sich im Internetzeitalter erkennbar die Gewichte verschoben haben und seit geraumer Zeit selbst ehemalige Print-Wochenmagazine wie „Der Spiegel“ online täglich aktuell berichten, befindet sich die Medienlandschaft im Wandel. Der Markt bestand früher aus kostenpflichtigen Tageszeitungen mit überregionalem Anspruch, Wochenzeitungen wie „Die Zeit“ sowie regionalen Tageszeitungen und anzeigenfinanzierten Wochenblättern. Kostenpflichtige Magazinformate wie „Spiegel“ und „Stern“ rundeten das Angebot ab. Verkauft wurden diese Medien am Zeitungskiosk.
Durch die im Internet frei verfügbaren hochwertige journalistische Inhalte gerät die Hoheit der Verlage und der Vertrieb über Zeitungskioske und Abo-Kunden zunehmend ins Wanken. Dennoch sind die Regionalverlage bislang noch in einer komfortableren Position als Tageszeitungen mit überregionalem Anspruch, bei denen durch die kostenlose Internetkonkurrenz von Spiegel und Co. praktisch der Anreiz für einen Kauf der kostenpflichtigen Verlagsinhalte weggefallen ist. Nicht zuletzt verdeutlichte dies kürzlich die Insolvenz der Frankfurter Rundschau und das Aus für die hoch defizitäre Financial Times Deutschland (FTD). Hinzugekommen sind zugleich Medienangebote wie business-on.de.
Insbesondere Suchmaschinen wie Bing und Google generieren heute für Verlagsinhalte Jahr für Jahr in Deutschland Millionen Zugriffe. Nach Angaben der Marktforschungsagentur Nielsen werden alleine für die Internetangebote Welt.de (Springer) und Focus.de (Burda) zwischen 45 und 49 Prozent der Zugriffe über den Anbieter Google vermittelt. Bei zahlreichen Angeboten der regionalen Verlage liegen die Werte noch deutlich höher. Den übrigen Teil der Zugriffe teilen sich andere Suchmaschinenanbieter und eine überschaubare Anzahl von Stammlesern auf. Diese suchen sich ihre Informationen aber heute immer häufiger bei verschiedenen Quellen im Internet.
Allenfalls generierte Nachrichten-Seiten wie die „Google News“-Hauptseite, in denen Lesern Artikel zu tagesaktuellen Themen verschiedener Medien automatisch zusammengestellt werden, bedrohen die Verlage direkt wirtschaftlich. Leser können auf der „Google News“-Hauptseite die Schlagzeilen des Tages samt Kurztext – sog. Snippets – überfliegen und meiden womöglich die eigentlichen Verlagsangebote, aus denen diese Inhalte stammen. Das Angebot macht zugleich unbestritten die Suchmaschinen attraktiver.
Google: Auch das Austragen ist möglich
Google betont in seiner am Mittwoch freigeschalteten Internetseite allerdings, dass auf der „Google-News“-Seite keine Werbung gezeigt wird und darüber hinaus, dass man den Verlagen grundsätzlich freistellt, am „Google News“-Dienst teilzunehmen. Die Position von Google lautet: Wem´s nicht gefällt, der soll sich austragen.
Das Oligopol deutscher Verleger tut sich gleichzeitig schwer im Online-Bereich von immer mehr externen Schnittstellen wie den Suchmaschinenanbietern oder Groß-Werbevermarktern wie beispielsweise der Group M abhängig zu sein. Das Wort vom bedrohten Qualitätsjournalismus macht immer häufiger die Runde.
Doch seitdem die in den Nachkriegsjahren gewachsenen Verlage in einem in der Öffentlichkeit unterschätzten Ausmaß selbst „Qualitätsjournalismus“ gegen Anzeigenschaltungen verkaufen, hinkt dieses Argument. In der Politikwissenschaft gibt es Stimmen, die behaupten, dass sich die privatwirtschaftlich organisierten Verlage lange Zeit leisten konnten de facto wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu agieren. Grund hierfür war das meist regionale Anzeigenmonopol, welches fortlaufend Einnahmen versprach und den Verlagen bei der Wahl der Berichterstattungsthemen praktisch ebenso freie Wahl ließ, wie bei der Entsendung von Korrespondenten. Das ist heute nicht mehr der Fall. Nur noch wenige Verlage wie beispielsweise die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ leisten sich eigene Büros in Berlin. Bei den meisten Artikeln vieler Zeitungen handelt es sich um Agenturkorrespondenten.
Unkenrufe wollen kostenpflichtiges „Google News“
Schon werden Unkenrufe laut, das Angebot „Google News“ umzustellen und die aufmüpfigen Verlage für die Hervorhebung ihrer Artikel ebenso zahlen zu lassen, wie ganz gewöhnliche Unternehmen mit dem Google-Dienst „Ad Words“. Doch dieser Vergleich hinkt, da die Medien neben der Funktion als Unternehmen in der Demokratie auch eine wichtige Aufklärungs- und Informationsfunktion für die Bevölkerung haben. Vor dem Hintergrund, dass sich Suchmaschinen-Giganten wie Google und Bing durch das neue Medium Internet in Form des Dienstes „Ad Words“ ohnehin einen Teil des klassischen Anzeigenmarktes der Verlage einverleibt haben, wäre dies mehr oder weniger Zensur.
Dennoch greifen die Unkenrufe auch einen Trend in der Verlagsbranche auf: immer häufiger heben die Verlage ihre Inhalte zusätzlich mit dem kostenpflichtigen Dienst Google „Ad Words“ zusätzlich hervor und steigern so deren Reichweite. Erkennbar ist das für den Laien kaum. Den Anzeigenkunden und jenen, die in diesen Medien Erwähnung finden, kommt es immerhin zugute. Trotz Sozialer Medien wie Facebook, Twitter und Co. werden unternehmenseigene Internetangebote weiterhin nie so viele Leser erreichen können wie journalistische Tagesmedien. Die Knotenpunkte bleiben auch künftig journalistisch.
Google: Traumhafte Renditen der Verlage im Online-Geschäft
Nach eigenen Angaben erzielen die Verlage im Online-Geschäft traumhafte Renditen. Auch solche Meldungen zitiert Google auf seiner Internetseite gegen das neue Leistungsschutzrecht. Damit soll deutlich werden, dass man den Klagerufen aus der Branche nicht so recht über den Weg traut. Manche Verlagszentrale mutet schließlich an wie ein Palast. Das kostet. Drastisch verkleinert wie beispielsweise der Berliner „Tagesspiegel“ haben sich nur wenige. Daher ist die Kritik von Google nicht ganz unberechtigt.
Der Markt verändert sich, viele Marktchancen der klassischen Verlage im Online-Geschäft sind noch unerschlossen oder vertan worden, da man das Online-Geschäft u.a. Handwerker- und Jobportalen solange überließ, bis diese sich etablierten.
Die Chefin des Senders RTL, Anke Schäferkordt, prognostizierte vor einiger Zeit, dass der Markt im TV-Bereich kleinteiliger wird; die Verlage müssen sich damit anfreunden, dass diese Feststellung erst recht für ihre Branche gilt.
Auch zukünftig wird es Bedarf an tagesaktuellen Medien geben, die Inhalte lokal, regional oder überregional kanalisieren und journalistisch hochwertig aufbereiten. Das hat seinen Preis. Auch das Geschäftsmodell der Presseportale wird als zweitklassige Konkurrenz neben hochwertigen journalistischen Inhalten weiter existieren. Ob durch das neue Leistungsschutzrecht hingegen die bundesweiten Verlagspaläste über zehn Jahre hinaus zementiert werden können oder diese sogar noch größer werden, ist ungewiss. Innovative Angebote wie business-on.de haben auch im Internetzeitalter Mut zur Lücke. Sie werden ihre Nischen finden. Mit oder ohne Leistungsschutzrecht.
Onur Yamac
