Diese Richtlinie stellt strengere Regelungen für die Bewerbung eines Accounts mit Namen und Logos von Twitter auf. So verlangt Twitter zum Beispiel, dass nur noch das aktuelle Twitter-Logo von Usern verwendet werden darf. Weiter dürfen die Logos nicht mehr manipuliert oder verändert werden, um zum Beispiel das eigene Logo hervorzuheben. Schließlich sollen auch Screenshots von Twitter-Profilen Dritter nur mit der entsprechenden Einwilligung möglich sein.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass diese Richtlinien in juristischer Hinsicht wohl nur als Empfehlungen von Twitter zu werten sind. Bestandteil der Nutzungsbedingungen von Twitter sind die Richtlinien jedenfalls nicht. Wie die Nutzung eines Twitter-Logos oder eines Profils via Screenshot in markenrechtlicher und urheberechtlicher Hinsicht zu bewerten ist, bleibt immer eine Frage des Einzelfalles. Markenrechtliche Relevanz kann die Nutzung des Logos nämlich nur dann haben, wenn sie im geschäftlichen Verkehr erfolgt.
Quelle: Twitter
Christian Solmecke
