In seinem Programm „N24 Auto-Tipp“ von Februar 2013 soll der Sender gegen die Werbebestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen haben.
Der Sender hatte den „Auto‐Tipp“ für ein bestimmtes Fahrzeugmodell nicht ausreichend als Werbeelement gekennzeichnet.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten stellte den Verstoß gegen die Trennungs- und Kennzeichnungsvorgaben am 15. Oktober bei ihrer Sitzung in München fest. Der Vorsitzende Dr. Jürgen Brautmeier betonte in diesem Zusammenhang wie essentiell das Gebot zur Trennung von Werbung und Programm sei.
Regelmäßig überprüfen und analysieren die Medienanstalten die Programme der privaten Rundfunkanbieter. Organisiert werden diese Analysen vom Beauftragten für Programm und Werbung der Medienanstalten, Thomas Fuchs. Er ist der Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH).
Rafaela Wilde