Nach Angaben des Unternehmens sind im ersten Quartal für den Geschäftsbereich Autovermietung 717.911,89 Euro fällig. Im zweiten und dritten Quartal, also der Hauptgeschäftszeit des Unternehmens, könnten die Abgaben sogar noch höher ausfallen. Umgerechnet auf das Jahr wären das mehr als 3 Mio. Euro Rundfunkgebühren – eindeutig zu viel, so die Ansicht des Autovermieters.
Rechtsweg ausschöpfen
Sixt bereite daher eine Klage gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht München vor, so die Meldung auf dem Sixt-Blog. Man wolle den Rechtsweg ausschöpfen und notfalls durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen, so die Meldung weiter. Das Unternehmen habe bereits im Vorfeld der Gebührenreform deren Verfassungsmäßigkeit angezweifelt.
5,99 pro Autoradio
Seit dem 1. Januar 2013 muss Sixt neben der Abgabe für jedes Auto auch Abgaben für die mehreren hundert Vermietstationen in Deutschland zahlen. Die neu eingeführte Betriebsstättenabgabe richtet sich dabei nach der Beschäftigtenzahl. Der Rundfunkbeitrag pro Autoradio beträgt dabei 5,99 Euro pro Monat – Sixt hat insgesamt mehr als 40.000 Fahrzeuge. Nach Angaben von Sixt erwarte man eine Mehrbelastung von einem sechsstelligen Betrag pro Jahr aufgrund der Gebührenreform, so die Meldung weiter.
“Missratene Gebührenreform”
Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender der Sixt SE, sagte dazu: “Der Bescheid des Bayerischen Rundfunks dürfte wohl auf den höchsten Betrag lauten, den eine Rundfunkanstalt jemals von einem Beitragszahler für ein Quartal verlangt hat. Die meines Erachtens missratene Gebührenreform schafft für viele Unternehmen Mehrbelastungen, führt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und zementiert Ungerechtigkeiten. Denn der Nutzer der Radios in den Mietwagen sind unsere Kunden, die privat ohnehin schon Gebühren zahlen müssen. Es wird deshalb höchste Zeit, diesen Gebührenwahnsinn rechtlich überprüfen zu lassen.”
Bayerischer Rundfunk bestreitet Vorwürfe
Der Bayerische Rundfunk hingegen bestreitet die Vorwürfen: Demnach würde Sixt aufgrund der Umstellung nicht mehr, sondern weniger Rundfunkbeiträge zahlen als im Jahr zuvor, so eine Meldung des BR.
Auch wenn man berücksichtigte, dass Sixt im ersten Quartal 2013 rund 5000 Autos weniger angemeldet hatte als im ersten Quartal 2012, komme es zu einer Entlastung von rund 70.000 Euro für das Unternehmen, so die Meldung des BR weiter. Davon seien 11.000 Euro Ersparnis aufgrund des neuen Rundfunkbeitrags. Auch für das zweite Quartal 2013 seien die Zahlen entsprechend.
Verfassungsgemäßes Finanzierungsmodell
ARD, ZDF und Deutschlandradio gehen davon aus, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um ein verfassungsgemäßes Finanzierungsmodell handele, so die Meldung des BR weiter. Sollte es aufgrund der Umstellung in bestimmten Bereichen (wie z. B. Filialbetrieben) zu übermäßigen Belastungen kommen, habe man ein Interesse daran, dass dies im Rahmen der Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags durch den Gesetzgeber angemessen korrigiert werde, so die Meldung weiter.
Drogeriekette Rossmann klagt ebenfalls gegen Rundfunkbeitrag
Sixt ist mit seiner Klage nicht alleine. Auch die Drogeriekette hat gegen die neue Rundfunkgebühr geklagt. Grund für die rechtlichen Schritte war eine Steigerung der Gebührenlast von 500%. Nach Angaben der FAZ müsse die Drogeriekette statt bislang 40.000 Euro nun künftig rund 200.000 Euro pro Jahr zahlen.
Und erst vor einigen Tagen berichtete das Nachrichtenmagazin Focus dass der Steuerrechtler Thomas Koblenzer gegen die Gebühr eine Popularklage im Namen einer Münchner Mandantin einreichen will, da er mit der Rundfunkabgabe das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verletzt sehe.
Weitere Artikel dieser Autorin finden Sie hier.
Rafaela Wilde
