Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Kabel Deutschland für die Verwertung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme im Wege der Kabelweitersendung zusätzlich 45.760.836,97 Euro als angemessene Vergütung an die VG Media zahlen muss. Die VG Media ist in diesem Verfahren als Vertreter für die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und einiger europäischen privaten TV- und Hörfunksender aufgetreten.
Anspruch bestätigt
In dem siebenjährigem Rechtsstreit hat das LG Berlin nun, wie zuvor bereits das Deutsche Patent – und Markenamt, den Anspruch der VG Media gegen die KDG bestätigt.
2010 und 2011 hatte die VG Media bereits entsprechende Lizenzverträge mit den Kabelregionalgesellschaften Unitymedia und Kabel Baden-Württemberg abgeschlossen.
Ebenso habe man weitere 1.500 Lizenzverträge über die Kabelweitersendung u. a. mit der Deutschen Telekom AG, Vodafone, Telecolumbus, Primacom sowie mittelgroßen und kleineren Kabelnetz- und IPTV- Betreibern abgeschlossen, so die Meldung der VG Media weiter.
Lediglich Kabel Deutschland habe sich seit 2006 geweigert, eine angemessene Lizenzvergütung mit VG Media zu vereinbaren.
Bislang nur geringe Zahlungen geleistet
Kabel Deutschland hat seit 2006 nur sehr geringe Zahlungen an die VG Media geleistet und wollte zugleich gerichtlich klären lassen, dass der VG Media überhaupt keine Urheberrechtsvergütungen zustünden, so die Meldung weiter.
“Wir freuen uns, dass wir endlich ein Urteil haben. Wir sollten nun ein neues Kapitel zwischen Kabel Deutschland und der VG Media aufschlagen und zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit finden“, sagte Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media.
Auf Seiten der VG Media sind dem gerichtlichen Verfahren die Verwertungsgesellschaft GEMA, stellvertretend für die weiteren Verwertungsgesellschaften, sowie die TV-Sendeunternehmen der Mediengruppe RTL Deutschland, der ProSiebenSat.1 Media AG und die Radiosender 98.2 RADIO PARADISO und 94,3 rs2 beigetreten, so die Meldung der VG Media weiter.
Nach Angaben des Branchendienstes Heise Online gab Kabel Deutschland Unternehmenssprecher Marco Gassen bereits bekannt, dass das Unternehmen gegen das Urteil Berufung einlegen wolle.
Bereits im Frühjahr 2013 hatte der BGH und der EuGH eine Vergütungspflicht für die Weitersendung von TV- und Hörfunkprogrammen von Netzbetreibern festgestellt.
Für Kabel Deutschland ist es nicht der einzige Rechtsstreit momentan. Im Streit um die Einspeiseentgelte befindet sich der Kabelnetzbetreiber auch im Streit mit ARD und ZDF.
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Rafaela Wilde
