Die NRW-Verfassung sei an diesem Punkt etwas unklar formuliert, hieß es. Mehrere Verfassungskommentare gingen aber davon aus, dass ab dem zweiten Wahlgang die relative Mehrheit ausreicht. Bislang war allgemein davon ausgegangen worden, dass Kraft erst im vierten Wahlgang mit den Stimmen von SPD und Grünen zur Regierungschefin gewählt werden könnte. Eine offizielle Bestätigung durch den Landtag war nicht zu bekommen.
In der Landesverfassung heißt es dazu: «Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustande, so findet innerhalb von 14 Tagen ein zweiter, gegebenenfalls ein dritter Wahlgang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Vorgeschlagenen statt, die die höchste Stimmenzahl erhalten haben.»
SPD und Grüne haben im Düsseldorfer Landtag 90 Mandate. Die absolute Mehrheit liegt bei 91 Stimmen. CDU und FDP kommen zusammen auf 80 Stimmen. Die Linksfraktion stellt 11 der insgesamt 181 Abgeordneten. Die Linken wollen sich entweder enthalten oder für Kraft votieren. Die Wahl soll am 13. oder 14. Juli stattfinden. Am Dienstag (22. Juni) starten zunächst Koalitionsverhandlungen von SPD und Grünen über die Bildung einer Minderheitsregierung.
ddp-Korrespondent Ulrich Breitbach
