Der Richterspruch wird mit Spannung erwartet. Nicht ausgeschlossen sind Neuwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland, falls das höchste Gericht des Landes den Nachtragsetat kippt. Derzeit regiert in NRW eine rot-grüne Minderheitsregierung.
Der NRW-Verfassungsgerichtshof hatte bereits am 18. Januar per einstweiliger Anordnung die Aufnahme neuer Kredite für den Etat 2010 vorerst untersagt. CDU und FDP hatten geklagt, weil sie den Nachtragshaushalt für verfassungswidrig halten. Rot-Grün hatte die Verschuldung von 6,6 auf 8,4 Milliarden Euro erhöht.
Umstritten ist vor allem die Risikovorsorge für WestLB-Altlasten in Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Rot-Grün hält den Posten für nötig, die Opposition sieht darin einen «Sparstrumpf» für andere Zwecke.
(AZ: VerfGH 20/10)
dapd