Der Mann arbeitete seit mehr als 35 Jahren in einem größeren Unternehmen. Er war anerkannter Schwerbehinderter und Mitglied des Betriebsrats. Im Sommer 2007 sagte er in einem Gespräch mit zwei Meistern, in dem Betrieb herrschten «Arbeitsbedingungen wie im Konzentrationslager». Der Arbeitgeber beantragte wegen grober Beleidigung die Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung, was dieser jedoch verweigerte. Das Arbeitsgericht Wiesbaden wies ebenfalls einen Antrag des Unternehmens zurück, die Zustimmung des Betriebsrats zu ersetzen. Auch eine Beschwerde blieb ohne Erfolg.
Das Landesarbeitsgericht kam zu dem Schluss, dass unter Berücksichtigung des Lebensalters, der langjährigen Betriebszugehörigkeit und der sozialen Belange des Mitarbeiters in diesem Fall seine Interessen überwiegen. Zudem habe er klargemacht, dass er seine Äußerungen bedauere und sich für sie entschuldige.
(Beschluss vom 3. September 2008, 8 TaBV 10/08)
ddp
