Nötig sei «eine breite parteiübergreifende Diskussion», sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte sei zu groß. Es sei aber immer umstritten gewesen, ob ein kompletter Schuldenstopp angesichts wichtiger staatlicher Aufgaben der richtige Weg sei. Auch die schwarz-gelbe Vorgängerregierung habe in ihrer mittelfristigen Finanzplanung eine weiterhin hohe Nettoneuverschuldung für NRW vorgesehen. «Schuldensenkung funktioniert nicht allein über Ausgabensenkung», sagte Walter-Borjans. Der Staat müsse auch seine «Einnahmen in den Griff bekommen».
Mit der Schuldenbremse soll dem Land NRW ab 2020 eine Nettoneuverschuldung verboten werden. Andere Bundesländer haben die Regelung bereits in ihre Landesverfassungen übernommen. Da die Vorschrift im Grundgesetz steht, gilt sie aber auch dort, wo es keine landesrechtliche Bestimmung gibt.
Im März 2010 hatte die damals regierende CDU/FDP-Koalition bereits die Schuldenbremse beantragt. Der Vorschlag verfehlte jedoch die notwendige Zweidrittelmehrheit, da SPD und Grüne, die damals in der Opposition waren, dagegen votierten.
Am Dienstag hatte der NRW-Verfassungsgerichtshof den rot-grünen Nachtragshaushalt 2010 vorläufig gestoppt. Bis zu einem endgültigen Urteil des Gerichts über die von 6,6 auf 8,4 Milliarden Euro erhöhte Nettoneuverschuldung darf die Regierung keine neuen Kredite mehr aufnehmen.
dapd
