Die Bonner Wettbewerbsbehörde hatte den Kauf durch die Deutschland-Tochter des französischen Ölkonzerns im Frühjahr vergangenen Jahres untersagt.
Total wollte insgesamt 59 Tankstellen in Sachsen und Thüringen vom österreichischen Konkurrenten OMV übernehmen. Das Kartellamt hatte mit Hinweis auf den dann noch größer werdenden Marktanteil der fünf führenden Unternehmen sein Veto eingelegt.
Andreas Mundt, Präsident der Behörde, kritisierte die Entscheidung des Gerichts. «Ich bedauere, dass das Gericht die fundierte Analyse des Bundeskartellamts nicht teilt, sondern offenbar keine wesentlichen Wettbewerbsprobleme auf den Kraftstoffmärkten sieht», wird Mundt zitiert. Er kündigte an, mögliche Rechtsmittel sorgfältig zu prüfen. Laut Kartellamt besteht die Gefahr, dass künftig noch größere Zusammenschlüsse im Tankstellensektor nicht mehr verhindert werden können. Auch das Einschreiten des Bundeskartellamts gegen Behinderungen der freien Tankstellen durch die großen Konzerne würde deutlich erschwert.
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