Grundsätzlich kommt ein Verstoß gegen das Urheberrecht in Betracht
Ob die Erstellung und Verbreitung der Dubsmash Videos legal ist, ist eine typisch juristische: Es kommt drauf an. „Und zwar entscheidend darauf wo das Video verbreitet wird“, erklärt IT Anwalt Christian Solmecke.
Grundsätzlich ist die Weiterverbreitung und Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke, wie es Lieder aus bekannten Kinofilmen meist sind, ohne entsprechende Lizenz des Urhebers verboten. Bei kurzen Zitaten kommt zwar keine Urheberrechtsverletzung im engen Sinne, aber ein Verstoß gegen Leistungsschutzrechte in Betracht. Somit ist auch die Weiterverbreitung und Veröffentlichung der Zitate ohne die entsprechenden Rechte verboten.
Teilen unter Freunden erlaubt
„Teilen die Nutzer das Video ausschließlich unter Freunden, ist die Verbreitung des Videos legal“, erläutert RA Christian Solmecke. Grund dafür ist, dass die Nutzer ein Recht auf die Erstellung einer Privatkopie urheberrechtlich geschützter Werke haben und diese auch entsprechend in einem privaten Rahmen weiterverteilen dürfen. Wer die Videos jedoch auf seinem Blog oder auch auf Facebook weiterverbreitet, handelt nicht mehr im privaten Rahmen und muss mit einer teuren Abmahnung rechnen. Solmecke warnt dabei vor einem häufig vorkommenden Missverständnis: „Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht reicht es bei Facebook nicht, wenn das Video „nur“ den eigenen Freunden zugänglich gemacht wird, um eine Urheberrechtsverletzung zu verneinen. Bei der oft sehr hohen Anzahl an Freunden wird nämlich in der Regel schon nicht mehr von einem privaten Rahmen im Sinne des Gesetzes ausgegangen werden können“.
Hochladen streng verboten
Nutzer, die die Dubsmash App im mit neuen Zitaten oder Liedern bereichern wollen und die entsprechenden Werke hochladen, handeln in der Regel rechtswidrig. Musikstücke, Filmausschnitte und Fernsehsendungen sind urheberrechtlich geschützt. „Wer die Inhalte im Netz hochlädt darf dies nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Rechteinhaber tun. Ansonsten ist eine Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes sehr wahrscheinlich“, warnt Solmecke.
Woher kommt die App?
Die Dubsmash App ist seit rund 5 Wochen auf dem Markt und sowohl im Google Play, als auch im Apple App Store erhältlich. Die App wurde von Jungunternehmer Daniel Taschik entwickelt und seitdem fast eine Million Mal heruntergeladen.
Tipp von Christian Solmecke: „Wer unbedingt ein Video von sich im Netz weiterverbreiten will, sollte nur Sounds nutzen, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, wie beispielsweise Tiergeräusche oder sich vorher die entsprechenden Rechte zusichern. Ansonsten gilt: So lustig die Videos auch sind, sie sollten ausschließlich über private Messenger oder E-Mail geteilt und nicht im Netz verbreitet werden“.
Quelle: WBS Law
