Zusatznutzen durch EU-Rahmenrichtlinie
Die Regelungen für die Online-Glücksspielmärkte sollen zwar weiterhin bei den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten liegen, eine EU-weite Koordinierung ihrer Maßnahmen soll aber dabei einen Zusatznutzen bei der Bekämpfung von illegalem Glücksspiel sowie einen Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen vor Spielsucht bieten.
Ungefähr 10% aller Glücksspiele laufen momentan im Internet sowie über Handys oder auf interaktiven TV-Plattformen ab. Das Marktvolumen beträgt mehr als 10 Milliarden Euro.
Jürgen Creutzmann (ALDE, DE) legt mit dieser nicht-legislativen Resolution die Ausgangsposition des Parlaments zu einem Grünbuch der Kommission vom März 2011 fest, so die Pressemeldung des EU-Parlaments.
“Die Mitgliedstaaten müssen bei diesem Problem enger zusammenarbeiten. Dennoch wird das nicht genügen, um die skizzierten Probleme zu lösen. In der Zukunft muss die EU auch eine stärkere Rolle spielen”, sagte der Berichterstatter während der Debatte vor der Abstimmung.
Lizenzierungsmodelle und Altersprüfungen
Im Kampf gegen illegales Glücksspiel schlägt die Resolution ein Lizenzierungsmodell vor, dass eine Einhaltung der Kriterien der Glücksspielanbieter gewährleistet und somit die Spieler schützt. Zudem regt das Parlament die Kommission an, Transaktionen zwischen Banken bzw. Kreditkarteninstituten und Glücksspielanbietern, die auf einer schwarzen Liste sind, zu blockieren.
Da aufgrund des leichten Zugangs und mangelnder sozialer Kontrolle das Online-Glücksspiel über ein größere Suchtgefahr verfüge, sollen künftig vor der Teilnahme am Glücksspiel Altersprüfungen und Beschränkungen für elektronische Zahlungen eingeführt werden, so der Vorschlag des Parlaments.
Nach Ansicht der Abgeordneten könnte ein europaweiter Verhaltenskodex für Online-Glücksspiele einen besseren Schutz für Kinder und gefährdete Erwachsene bedeuten. Die Kommission solle die Optionen der gemeinsamen Standards für Betreiber oder eine Rahmenrichtlinie ausloten.
Liberaler Gesetzentwurf in Schleswig-Holstein
Ende 2011 läuft hierzulande der bisherige Glücksspielstaatsvertrag aus, der ein striktes Monopol für staatliche Anbieter vorsieht. Die Ministerpräsidenten von 15 Bundesländern haben sich auf einer Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober darauf geeinigt, dass bundesweit 20 Lizenzen an private Anbieter von Glücksspielen vergeben werden sollen. Einzig Schleswig-Holstein hat einen liberaleren Gesetzentwurf beschlossen, der den Markt ab März 2012 vollständig öffnet und auch Online-Anbieter aus der EU berücksichtigt.
Rafaela Wilde
