Seit 1965 in Köln
Die „Lachende Kölnarena“, die mittlerweile jedes Jahr 130.000 Zuschauer hat, gibt es in Köln seit 1965. Zuvor fand die Veranstaltung in der Dortmunder Westfalenhalle statt. Auch gestern Abend kamen wieder 10.000 Jecken in die Lanxess Arena zum 50-jährigen Jubiläum der Veranstaltung in Köln. Eine andere Veranstaltung, in der das Wort „lachende“ drinsteckt, gibt es auch in Werl. Da beginnt der Streit.
Unterlassungserklärung gefordert
„Unsere Mandantin hat Sie bereits telefonisch darauf hingewiesen, dass Sie durch die Verwendung der genannten Bezeichnung „Lachendes Werl“ gegen ihre Kennzeichenrechte, zum einen die Titelrechte, zum anderen die Markenrechte, verstoßen. Durch die Verwendung der genannten Bezeichnung verletzen Sie die Kennzeichenrecht unserer Mandantin“, steht in dem Schreiben, den die Schützenbrüder aus Werl erhalten haben. Die St. Sebastianus Schützen wollen sich jetzt wehren.
Eintragung im Patentamt
Beim Dr. Philip Lüghausen, Wirtschafts- und Medienrechtsanwalt in der Düsseldorfer Sozietät KINDERMANN LÜGHAUSEN Rechtsanwälte hält die vermeintlichen markenrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Veranstaltergesellschaft der „Lachenden Kölnarena“ für nicht offensichtlich. „Die Werler Schützenbruderschaft beruft sich einerseits auf sogenannte prioritätsältere Rechte. Sie veranstalten nach eigenen Angaben ihr „Lachendes Werl“ schon seit 1961. Die Marke „Lachende…“ der Kölner Veranstaltergesellschaft ist hingegen erst 2006 angemeldet und in das deutsche Markenregister eingetragen worden“, erklärt Lüghausen.
Marke erst seit 2006
„Es besteht aber auch Diskussionsbedarf im Hinblick auf den Schutzumfang der eingetragenen Marke „Lachende…“ bzw. eines Werktitels „Lachende Kölnarena“ und das damit zusammenhängende tatsächliche Vorliegen einer Markenrechts- oder Titelschutzverletzung durch die Werler Schützenbruderschaft.“, erklärt Lüghausen. „Die Chancen der Schützenbruderschaft, sich gegen die schon ausgesprochene Abmahnung der Kölner zur Wehr zu setzen, stehen nicht schlecht: Denn immerhin nennen die Schützenbrüder ihre Veranstaltung nicht „Lachende Werlarena“ – was eine Beeinträchtigung eines etwaigen Titelschutzes bedeuten könnte. Letztendlich wird das Vorliegen einer Verletzung aber nur durch die Gerichte geklärt werden können.“
Letztes Wort noch nicht gesprochen
Der Streit um den Namen „Lachende…“ wird also weitergehen. Dennoch scheint der David, die Schützenbruderschaft aus Werl, gegen den Goliath, die Veranstaltergesellschaft „Lachende Kölnarena“ gute Chancen zu haben. Die jährliche Veranstaltung mit etwa 200 Besuchern könnte also auch nach einem möglichen Gerichtsentscheid weiterhin den altbewährten Namen tragen.
Christian Esser