1.9. Was ist eine personenbedingte Kündigung?
Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Fähigkeiten oder seine Eignung verloren hat und daher seine Arbeitsleistung zum Teil oder gar nicht mehr erbringen kann. Personenbedingte Kündigungen kommen in Betracht bei:
- LKW-Fahrer verliert seine Fahrerlaubnis
- ausländischer Arbeitnehmer verliert seine Arbeitserlaubnis
- Alkohol- oder Drogensucht nach gescheiterter Entziehungskur
- völlige Erfolgslosigkeit im Akquisitionsgeschäft
- Krankheit des Arbeitsnehmers führt zu erheblichen Fehlzeiten
1.10. Unter welchen Voraussetzungen ist eine vom Arbeitgeber ausgesprochene personenbedingte Kündigung wirksam?
Damit eine personenbedingte Kündigung – z.B. im Falle des LKW-Fahrers, der seine Fahrerlaubnis verloren hat – wirksam ist, müssen neben den allgemeinen (siehe Ziffer 1.6.) folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der Arbeitnehmer kann nicht auf einen anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden.
- Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen kommen nicht in Betracht.
- Geänderte Arbeitsbedingungen sind nicht möglich (z.B. Arbeitsplatz mit geringeren Anforderungen).
- Erhebliche betriebliche und wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers überwiegen.
Dem LKW-Fahrer, der seine Fahrerlaubnis erstmalig verloren hat, kann also nicht gekündigt werden, wenn er für die Zeit seines Fahrverbots zum Beispiel in der Verwaltung oder im Lager eingesetzt werden kann.
Thema der nächsten Veröffentlichung ist die verhaltensbedingte Kündigung.
Michael Beuger
