Ritter Sport verpackt seine Tafeln bekanntlich seit langer Zeit in quadratischen Packungen getrei dem Motto “quadratisch, praktisch gut”, während andere Schokoladenhersteller lange Zeit ihre Packungen in rechteckigen Packungen vertrieben haben. Als Milka im Jahre 2010 Schokoladentafeln herstellte, in denen zwei gleich große Schokoladentafeln in einer trennbaren Doppelverpackung hergestellt waren, ging Ritter Sport hiergegen vor. Das Unternehmen sah hierin eine Verletzung ihres eingetragenen Markenrechtes und verklagte Milka insbesondere auf Unterlassung sowie Schadensersatz.
Doch das Oberlandesgericht Köln wies mit Urteil vom 30.03.2012 (Az. 6 U 159/11) die Klage von Ritter Sport ab. Die Richter entschieden, dass mangels Verwechslungsgefahr keine Markenrechte von Ritter Sport verletzt werden. Aufgrund der Aufschrift wird deutlich, dass es sich um zwei Hälften einer Doppelverpackung handelt. Darüber hinaus ist die Aufmachung einer Tafel für den Verbraucher von großer Bedeutung. Hier gibt es nach den Feststellungen des Gerichtes große Unterschiede zwischen den beiden Konkurrenzprodukten in Bezug auf die verwendeten Farben sowie den Schriftzug. Markant sind für Milka die lila Verpackung und die lila Kuh.
Christian Solmecke
