Besteuert wird dabei der Zinsvorteil, weil der Schenker inflationsbereinigt später weniger Geld zurückerhält, als er zuvor übergeben hatte. Nach dem Urteil des BFH vom 27.10.2010 wird der Bedachte durch die Zuwendung auf Kosten des Zuwendenden bereichert (Az. II R 37/09) – durch eine Vermögensminderung aufseiten des Schenkers und eine Vermögensmehrung aufseiten des Beschenkten. Der Wert des Nutzungsvorteils beträgt nach dem Bewertungsgesetz 5,5 Prozent pro Jahr, ist aber auf den Tag genau umzurechnen. Dabei wird das Kalenderjahr mit 360 Tagen, jeder volle Monat mit 30 Tagen, der Monat, in dem der Fälligkeitstag liegt, mit der Anzahl der tatsächlichen Tage bis zur Fälligkeit, höchstens jedoch mit 30 Tagen gerechnet. Die hierfür zu verwendenden Abzinsungsfaktoren hat die Finanzverwaltung in dem gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden vom 10.10.2010 (ohne Az.) veröffentlicht.
Beispiel: Der Onkel gibt seiner Nichte am 18. April 2011 einen Geldbetrag von 80.000 Euro zum Bau ihres Einfamilienhauses, den sie am 2. September 2013 zum Nennbetrag zurückzahlen muss. Zinsen werden nicht vereinbart. Der Zinsvorteil und die Steuer berechnen sich wie folgt. Die Laufzeit (18.4.2011 bis 2.9.2013) beträgt zwei Jahre, vier Monate, 15 Tage.
Abzinsungsfaktor für 3 Jahre | 0,852 |
Abzinsungsfaktor für 2 Jahre | 0,898 |
Differenz | 0,046 |
davon (4/12 Monate + 15/360 Tage) | 0,017 |
interpoliert (0,898 ./. 0,017 =) | 0,881 |
Wert am 18.4.2011 (0,881 x 80.000 €) | 70.480 € |
geschenkter Zinsvorteil (80.000 € ./. 70.480 €) | 9.520 € |
Da die Nichte einen persönlichen Freibetrag von 20.000 Euro aufweist, fällt keine Schenkungsteuer an. Das ändert sich aber, wenn es um höhere Beträge oder längere Laufzeiten geht. Wird der Kredit zum Beispiel für 20 Jahre unverzinslich gewährt, beträgt der Abzinsungsfaktor 0,343.
Kreditsumme | 80.000 € |
Wert am 18.4.2011 (0,343 x 80.000 €) | ./. 27.440 € |
geschenkter Zinsvorteil (80.000 € ./. 27.440 €) | 52.560 € |
Freibetrag | ./. 20.000 € |
steuerpflichtiger Erwerb gerundet | 32.500 € |
Steuersatz Klasse II | 15% |
Schenkungsteuer | 4.875 € |
Die Nichte muss auf den 20-jährigen Zinsvorteil 4.875 Euro Schenkungsteuer zahlen. Das liegt deutlich unter den Konditionen für den normalen Kredit von der Hausbank.
VSRW-Verlag
