Zudem sei die Öffentlichkeit über die Ausgestaltung des Schutzschirms in einigen Punkten getäuscht worden, heißt es unter Berufung auf das Gutachten. Anders als behauptet sei der sogenannte Europäische Finanzierungsmechanismus beispielsweise nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern «zeitlich unbefristet installiert», heiße es.
Als Reaktion auf die Vertrauenskrise an den Finanzmärkten hatten die EU-Regierungschefs am 11. Mai 2010 einen 500 Milliarden Euro umfassenden Rettungsfonds beschlossen. Die EU-Kommission wurde durch die Verordnung ermächtigt, Schulden zu machen, um Kredite an notleidende Euro-Staaten geben zu können. «In der Öffentlichkeit wurde verbreitet, dass die EU maximal 60 Milliarden Euro an Anleihen aufnehmen darf. In der Verordnung findet sich eine entsprechende Regelung jedoch nicht», zitierte das Blatt aus der Studie. Das Gleiche gelte für die Befristung auf drei Jahre. Die Euro-Staaten stellen darüber hinaus 440 Milliarden Euro an Garantien zur Verfügung, um trudelnde Euro-Staaten zu unterstützen.
Einen Bruch von EU-Recht stelle das Rettungspaket auch deshalb dar, weil das Europäische Parlament dem Beschluss hatte zustimmen müssen, was aber versäumt wurde, wie es weiter hieß. «Die Verordnung erfüllt damit nicht die vom EU-Recht gestellten formellen Voraussetzungen», sagte Jeck weiter. Grundsätzlich gelte zudem, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um einen Beistand eines Euro-Staates zu finanzieren. Zudem sei die vom Verfassungsgericht verlangte Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat unzureichend gewesen.
ddp-Korrespondent Ulrich Breitbach
