In den letzten Jahren war häufig die Rede von sogenannten Abo-Fallen-Betrügern. Sie lockten Verbraucher über einen Klick auf einen Button in teure Abofallen. Um diese Praktiken einzudämmen, sollen Buttons auf einer Internetseite nun eindeutig beschriftet sein. Der Verbraucher soll auf einen Blick informiert werden, dass der Klick zu Kosten führt. Beschriftungen wie „weiter“, „Anmeldung“ oder nur „bestellen“ sind irreführend und nach dem 1. August nicht mehr erlaubt.
Weitere Vorgaben im Rahmen der Buttonlösung
Die Beschriftung der Button ist aber nicht die einzige Neuerung. Die Verbraucher sollen auch direkt auf der Seite erkennen, wie es mit der Mindestlaufzeit von Verträgen aussieht. Werden diese Details nicht vor der endgültigen Bestellung aufgezeigt, kann der Kaufvertrag als ungültig anerkannt werden.
Die neue Regelung tritt zuerst in Deutschland in Kraft, soll aber zukünftig für die gesamte EU gelten. Die Mitgliedsstaaten haben allerdings noch bis zum 13. Dezember 2013 Zeit, das sogenannte Button-Modell auch in das nationale Recht zu integrieren. Mit der Einführung des neuen Modells können aber auch Probleme auftreten. So sind sich vor allem kleinere Online-Shopbetreiber noch nicht über die neuen Vorgaben bewusst. Experten befürchten, dass in den nächsten Wochen massenhaft Abmahnungen an kleinere Webseiten verschickt werden, die die Button-Lösung nicht oder nur ungenügend umgesetzt haben.
