Die Wähler bekommen am 30. August in den meisten Fällen drei verschiedenfarbige Stimmzettel ausgehändigt. Auf jedem Stimmzettel ist eine Stimme zu vergeben. Die genaue Anzahl der Stimmzettel richtet sich danach, ob die Wahlberechtigten in einer kreisfreien Stadt oder in einer kreisangehörigen Gemeinde leben und ob dort auch eine Bürgermeister- oder Landratswahl stattfindet. Künftig werden die Wahlen der Bürgermeister und Landräte erst nach einer sechsjährigen Amtszeit durchgeführt.
ddp
In diesem ArtikelBürgermeisterwahl, Kommunalwahl, Landratswahl, Sitze, Stimme, Stimmzettel
