Da gibt es den Staat und sein Wettmonopol. Der ist zugleich Anbieter von Lotto, Toto und Oddset. Ist erlaubt. Außerdem gab es private Sportwettenanbieter, die allerdings inzwischen verboten sind. Natürlich kann der Bürger alles Mögliche an Spielen und Wetten im Internet zocken. Eher verboten, aber schwer zu kontrollieren. Ach ja, dann wären da ja noch die Spielcasinos – Betreiber wiederum Vater Staat – mit Roulette, Black Jack und Einarmigen Banditen. Also erlaubt. Nicht zu vergessen die Betreiber von Spielstätten mit ihrem Angebot an Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, die deutlich geringer ausfallen als im Casino. Erlaubt, aber Vater Staat ein Dorn im Auge.
Alles klar? Vor den Richtern des OVG Münster ging es um das staatliche Wettmonopol. Die Richter stellten fest, dass dieses Monopol gegen europäisches Recht verstößt. Es ging nicht um Spielsucht oder um theoretisch hohe Verlustmöglichkeiten, sondern schlicht um die Tatsache, dass mit dem Wettmonopol die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nicht mehr gegeben ist.
Woran sich die Richter auch störten: Der Gesetzgeber nickt Spielstätten ab, verbietet hingegen rigoros die Sportwettbüros. Das deutsche Sportwettenmonopol wurde in erster Linie zur Bekämpfung der Spielsucht aufrechterhalten. Dieses Ziel sei nicht in stimmiger Weise zu erreichen und daher europarechtlich nicht zu rechtfertigen.
Den Stein ins Rollen brachte die Betreiberin eines privaten Wettbüros in Mönchengladbach. Bereits 2006 hatte die Stadt ihr die Vermittlung von Sportwetten untersagt. Das Urteil ist auch 2011 noch nicht endgültig, es können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Und wenn es doch so kommt, dann gilt es zunächst einmal nur für NRW. Erst wenn die Stadt Mönchengladbach nicht Zulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegt, würde sich der Richterspruch auf ganz Deutschland ausweiten.
Glücksspiel in Deutschland wird geregelt im so genannten Glücksspiel-Staatsvertrag. Der läuft zum Jahresende hin aus. Die Bundesländer haben die Wahl aus ihrer Sicht zwischen Pest und Cholera. Entweder konsequente Bekämpfung der Spielsucht. Oder die Öffnung des Glücksspielmarktes für neue Angebote. In beiden Fällen gehen dem Staat Einnahmen aus dem Geschäft mit dm Spiel verloren.
FN
