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Nach Ansicht des Deutschen Anwaltsvereins ist das sogenannte Cloud Computing nicht mit den EU-Datenschutzrichtlinien vereinbar, wenn die Datenverarbeitung auf Servern außerhalb der EU erfolgt.
Heute treten die nächsten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Es handelt sich dabei um die "Datenschutz-Novelle I", die bereits im Mai vergangenen Jahres vom...