Recht & Steuern
Der WDR-Rundfunkrat hat die Livestreaming-Angebote bei sportschau.de auf die Dreistufentestpflichtigkeit hin überprüft und entschieden, dass diese vom genehmigten Telemedienkonzept „sportschau.de“ gedeckt sind.
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Der WDR-Rundfunkrat hat die Livestreaming-Angebote bei sportschau.de auf die Dreistufentestpflichtigkeit hin überprüft und entschieden, dass diese vom genehmigten Telemedienkonzept „sportschau.de“ gedeckt sind.
(ddp-nrw). Der Internetauftritt des WDR und der WDR Text haben den sogenannten Drei-Stufen-Test bestanden. Die Telemedienkonzepte für die beiden Angebote seien nach rechtsaufsichtlicher Prüfung...
Die Rundfunkräte vom Bayrischen Rundfunk (BR) und dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) haben die Onlineangeboten der öffentlich rechtlichen Sender ARD und ZDF geprüft und diese...