Hat ein Gläubiger (privat) Forderungen gegen einen GmbH-Gesellschafter, kann er zwar nicht unmittelbar gegen die Gesellschaft vorgehen. Denn insoweit sind die Vermögenssphären der Gesellschaft...
Ein Recht eines GmbH-Gesellschafters zur Kündigung seiner Mitgliedschaft bzw. zum Austritt aus der Gesellschaft ist im GmbH-Gesetz nicht vorgesehen. Gleichwohl wird ein Austrittsrecht aus...