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Das Handeln eines jeden GmbH-Geschäftsführers ist eingebunden in ein enges Pflichtenkorsett (vgl. nur §§ 39 ff. GmbHG; § 15a InsO). Selbst bei einer nur...
Das Vermögen der GmbH ist für den Geschäftsführer fremdes Vermögen. Er hat bei seiner Geschäftsführung stets die (für ihn fremden) Vermögensinteressen der Gesellschaft und...
Insbesondere nach der Gründung einer GmbH, wenn also noch mit Anlaufverlusten zu rechnen ist, macht es wenig Sinn, die Verluste der GmbH durch Zahlung...
GmbH-Geschäftsführer haben häufig nach den zwischen ihnen und der Gesellschaft vereinbarten Dienstverträgen Anspruch nicht nur auf ein laufendes monatliches Festgehalt, sondern darüber hinaus auch...