Recht & Steuern
Das Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat entschieden, dass die Bundestagsverwaltung keine Auskünfte nach dem Berliner Landespressegesetz erteilen muss. (Az. OVG 6 S 46.13).
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Das Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat entschieden, dass die Bundestagsverwaltung keine Auskünfte nach dem Berliner Landespressegesetz erteilen muss. (Az. OVG 6 S 46.13).
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