Recht & Steuern
Mit Beschluss vom 22.01.2013 (Az. 1 StR 416/12) entschied der BGH, dass fingierte Forderungen als Lastschriften im Wege des Abbuchungsauftragsverfahrens zumindest versuchter Computerbetrug ist.
Hi, what are you looking for?
Mit Beschluss vom 22.01.2013 (Az. 1 StR 416/12) entschied der BGH, dass fingierte Forderungen als Lastschriften im Wege des Abbuchungsauftragsverfahrens zumindest versuchter Computerbetrug ist.