Zur Begründung führte das Gericht an, dass ein Tarifvertrag nur dann für allgemeinverbindlich erklärt werden dürfe, wenn die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Den Richtern vorliegenden Zahlen zufolge wurde die Zahl von 50 Prozent aber unterschritten. Die Kammer ließ Berufung gegen das Urteil zu.
Beim Kampf gegen Lohndumping hatte der damalige Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) im September 2008 den Tarifmindestlohn von 6,30 Euro für diese Branche als allgemeinverbindlich erklärt. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände hatten sich für die Allgemeinverbindlichkeit des neuen Entgelttarifvertrages ausgesprochen und dies beim Arbeitsministerium beantragt. Nach dem gleichen Muster hatte Laumann auch für weitere Branchen Mindeststandards erlassen.
(AZ: 3 K 8653/08)
dapd
