Bei den beanstandeten Nummern handelt es sich um die Servicenummer eines Textilunternehmens sowie eine Kurzwahlnummer für einen Erotikdienst.
Warteschleifen grundsätzlich kostenfrei
Seit dem 1. Juni 2013 gelten neue Regelungen für Service-Rufnummern. Sie sollen sicherstellen, dass Kunden für “Nichtleistungen” während der telefonischen Wartezeit nicht zur Kasse gebeten werden. Deshalb sind Warteschleifen für den Anrufer künftig grundsätzlich kostenfrei und nur noch unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Bei kostenpflichtigen Sonderrufnummer wie etwa 0900, 0180 oder der neuen 018-6 dürfen Anbieter ihre Kunden nur noch dann in eine Wartschleife legen, wenn für diese Zeitspanne keine Gebühren anfallen. Dies gilt sowohl zu Beginn des Telefonats als auch bei späteren Verbindungen.
Verstoß gegen Neuregelung
Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben die beiden beanstandeten Rufnummern gegen diese Neuregelung verstoßen. So seien nach einer kostenfreien Eingangsbandansage und einem eingespielten Signalton unter der Service-Rufnummer (0)180 5 003785 eines Textilhändlers weitere Bandansagen und Wartezeiten rechtswidrig kostenpflichtig abgerechnet worden, so die Meldung der Bundesnetzagentur. Aufgrund dessen hat die Bundesnetzagentur ein vom 16. September bis zum 1. Juni 2013 rückwirkendes Abrechnungsverbot verhängt.
Auch die Kurzwahlnummer eines Erotikdienstes (22288) hat unrechtmäßig Kosten erhoben. Die Verbraucher seien hier nach Entgegennahme des Gesprächs durch eine in die Länge gezogene Bandansage hingehalten worden, so die Meldung der Bundesnetzagentur weiter. Das Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot gilt hier rückwirkend für Verbindungen im Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis zum 3. September 2013.
Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann sagte dazu: „Der Gesetzgeber hat die Warteschleifenregelung eingeführt, um den Verbraucher vor unberechtigten Kosten bei telefonisch nachgefragten Dienstleistungen zu schützen. Mit den getroffenen Maßnahmen verhindern wir die Abrechnung unrechtmäßig verlangter Telefonkosten.“
Seit Inkrafttreten der Neuregelung sind bei der Bundesnetzagentur insgesamt 148 Beschwerden zu Warteschleifen eingegangen, aufgrund dessen wurden 93 Ermittlungsverfahren eingeleitet, so die Meldung weiter.
Rafaela Wilde
