Dem 33 jährigen wurde vorgeworfen, in der Zeit von 2005 bis April 2008 das illegale Download-Portal torrent.to betrieben zu haben, über das aktuelle Kinofilme, Spiele, E-Books und diverse andere Medieninhalte illegal heruntergeladen werden konnten. Das Amtsgericht in Aachen kam zur Überzeugung, dass Jens R. die Internetseite mit dem alleinigen Vorsatz des Profitstrebens geführt hat. Indem er über sein eigenes Werbenetzwerk Werbeflächen vermakelte, seien auf diese Weise zu Spitzenzeiten Einnahmen im fünfstelligen Bereich erzielt worden. Weiterhin habe die Bittorrent-Portalseite zu Zeiten nicht nur eine „marktführende Rolle“ gespielt sondern es sei auch mit dem 2011 geschlossenen Streaming-Portal Kino.to auch vergleichbar gewesen, so das Gericht. Aus diesem Grund sei auch ein ebenso hohes Strafmaß wir für den Programmierer von Kino.to auch für Jens R. angemessen.
Ähnlichkeit zu Kino.to und Uploaded.to
Nach Auffassung des Gerichts habe der Angeklagte weiterhin hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt, was sich letztlich strafverschärfend auswirkte. So habe er beispielsweise szenespezifische Verdunklungshandlungen vorgenommen um seine Identität zu verschleiern, unter anderem durch das Registrieren des illegalen Download-Portals in Togo.
Hohes Strafmaß
Die Verteidigung des Jens R. hatte Freispruch gefordert. Allerdings ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft von 3 Jahren, 6 Monaten hinaus. Der Angeklagte hat sich im gesamten Verfahren nicht zu den Anschuldigungen geäußert und keinerlei Mithilfe an der Aufklärung geleistet. Weiterhin bestehe der Verdacht, dass der Angeklagte noch über Gelder auf Schweizer Konten und über eine Stiftung in Liechtenstein verfüge. Das Gericht sieht Fluchtgefahr und hat nach GVU-Angaben einen Haftbefehl erlassen, auch weil noch ein weiteres Verfahren vor dem Amtsgericht Aachen wegen Bankrott und Untreue gegen den Angeklagten läuft. Der 33-Jährige sei noch im Gerichtssaal festgenommen und in Untersuchungshaft überführt worden.
Otto Freiherr Grote
