Wie die Bonner Wettbewerbsbehörde am Mittwoch mitteilte, haben Brillenglashersteller bisher Preisempfehlungen unter Einschluss der Handwerksleistung des Augenoptikers herausgegeben. Nach Auffassung des Bundeskartellamts habe sich ein großer Teil der kleinen und mittelständischen Augenoptiker an diese UVP gehalten, so dass sie faktisch wie Fest- beziehungsweise Mindestpreise gewirkt hätten. Wettbewerbsrechtlich sei dies unzulässig gewesen. Als große Hersteller nannte das Kartellamt die Firmen Essilor, Rupp und Hubrach, Rodenstock, Zeiss und Hoya. Gegen einen namentlich nicht genannten kleineren Anbieter, der sich bisher weigere, auf UVPs zu zu verzichten, werde das Amt nun in einem förmlichen Untersagungsverfahren vorgehen.
Im Ergebnis der Vereinbarung könnten die Augenoptiker ihre Preise in Zukunft zunehmend eigenständig kalkulieren, erklärte das Kartellamt. Dies werde den Wettbewerb der Augenoptiker untereinander im Interesse der Verbraucher in den nächsten Monaten verbessern.
Wie das Kartellamt weiter mitteilte, läuft unabhängig von der Vereinbarung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einzelne Brillenglashersteller und den Zentralverband der Augenoptiker wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Brillengläsern.
ddp
