Die Nutzung von Auszügen aus Rezensionen, die aus bis zu 25 aufeinanderfolgenden Wörtern bestehen, sei lizenzfrei und ohne gesonderte Genehmigung möglich, so die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ausdrücklich dürfen diese Zitate auf Umschlagseiten und in Klappentexten sowie für die Bewerbung der besprochenen Bücher im Internet verwendet werden, heißt es in der Meldung weiter.
Nur für Mitglieder des Börsenvereins Deutscher Buchhandel
Allerdings gilt die Zustimmung für die Verwendung von Rezensionsauszügen zu Werbe- und Marketingzwecken nur für Mitglieder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Diese Praxis sei unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreites mit dem Onlineportal Buch.de.
Das Online-Portal hatte auf seiner Webseite vollständigen bzw. umfangreichen Auszügen von Rezensionen der FAZ für die angebotenen Büchern geworben. Da das Online-Portal sich geweigert habe, Lizenzen für die werbliche Nutzung zu erwerben und sämtliche Einigungsangebote ausgeschlagen habe, habe man sich für eine juristische Klärung entschieden, heißt es in der Meldung der FAZ weiter.
Trotz Vermittlungsbemühungen des Börsenvereins Deutscher Buchhandel habe man bislang keine außergerichtliche Einigung erzielen können, heißt in der Meldung des Börsenvereins.
Unabhängig davon begrüße man aber die Klarstellung seitens der FAZ und hoffe, dass man eine einvernehmliche Regelung der Werbenutzung von Rezensionsauszügen, die für alle Beteiligten tragbar ist, finden werde, so die Meldung weiter.
Rafaela Wilde
