Eines der von den Urhebern und ausübenden Künstlern geforderten Ziele ist die Basis eines fairen Ausgleichs der Interessen von Urhebern und Nutzern. Man wolle, dass die veröffentlichten Werke und Leistungen jedem interessierten Nutzer zugänglich sind, aber auch dass die Authentizität und Integrität ihrer Werke und Leistungen respektiert werden und dass für jede Nutzung eine angemessene Vergütung – individuell oder kollektiv – gezahlt wird.
Durchsetzungsstarkes Urhebervertragsrecht
Die Beziehungen zu den Verwertern müsse zudem auf der Basis eines durchsetzungsstarken Urhebervertragsrechts gestaltet werden, das Verhandlungen auf Augenhöhe ermögliche, so eine weitere Forderung. Die Rechte sollten dabei, soweit erforderlich und möglich, von Verwertungsgesellschaften verwaltet werden, die unter der Kontrolle der Urheber und ausübenden Künstler stehen.
Vergütungen für Kopien
Unternehmen, die das private Kopieren oder Vervielfältigen ermöglichen oder Werke und Leistungen zugänglich machen, sollten adäquate Vergütungen für diese Verbreitungshandlungen bereitstellen. Dabei dürfe es keine Rolle spielen, ob diese Unternehmen national oder international tätig sind, so das Manifest der Initiative Urheberrecht weiter.
Für den Bereich Schule, Lehre und Wissenschaft sollten die Werke umkompliziert zugänglich sein, allerdings erwarte man auch hier eine angemessene Vergütung vom Träger der jeweiligen Einrichtung.
Recht der Urheber im Zentrum
Generell müsse im Zuge der europäischen Harmonisierung und der nationalen Gesetzgebung nicht das Copyright der Unternehmen, sondern das Recht der Urheber im Zentrum stehen. Eine gesicherte rechtliche Grundlage sei für die Kulturwirtschaft ebenso unerlässlich wie ein starkes Künstlersozialversicherungsgesetz.
Die Initiative Urheberrecht ist ein Zusammenschluss von über 30 Verbänden und Gewerkschaften, die die Interessen von insgesamt rund 150.000 Urheber/innen und ausübenden Künstler/innen vertreten.
Rafaela Wilde
