Generell stehen die meisten Filehoster unter berechtigtem Beschuss von Rechteinhabern, da Plattformen oft zur illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte wie Software, Musik und Filme genutzt werden.
Rechteanmaßung durch Warner Bros.
Die Motion Picture Association of America (MPAA) warf Hotfile seit 2011 massive Copyrightverletzungen vor. In ersten juristischen Schritten hatte das Gericht den Vorwurf zunächst abgewiesen, da der Filehoster sein Angebot laut seiner eigenen Argumentation durch den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) gedeckt sah, welcher vorsieht, dass rechtswidrig bereitgestellte Dateien durch den Rechteinhaber gesperrt werden können.
Hotfile wiederum hatte vor Gericht den Vorwurf erhoben, das Filmstudio Warner Bros. hätte pauschal die Löschung diverser Dateien verlangt, ohne an ihnen die Rechte zu besitzen. Warner hatte diese Rechteanmaßung eingestanden und diese mit dem Aufwand der manuellen Überprüfung einzelner Dateien begründet.
Erfolg für die Motion Picture Association of America
Trotz langem Rechtsstreit sah die Bundesbezirksrichterin nun die Rechts- und Faktenlage zu Gunsten der MPAA und die Urheberechtsverletzungen als so massiv an, dass sie in einem abgekürzten Verfahren die Anwendung der DMCA-Schutzbestimmungen ablehnte und somit auch Hotfile-Gründer Anton Titov persönlich haftbar macht. Der Beschluss der Richterin soll ein klares Signal sein, “dass Unternehmen wie Hotfile, die auf einem Fundament gestohlener Werke fußen, für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden”, so wird MPAA-Chef Chris Dodd zitiert.
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Rafaela Wilde
