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Recht & Steuern

3D-Druck – und wie sieht’s mit den Rechten aus?

Ersatzteile für Flugzeugturbinen, strapazierfähige Hüftgelenke, sogar personalisierte Elemente in Neuwagen – 3D-Drucker haben für eine Revolution in der Industrie gesorgt. Doch dabei fand ein Aspekt meist nur wenig Beachtung: die vielen rechtlichen Fragen, die der Einsatz dieser Technologie aufwirft. Grund genug für die renommierte Wirtschaftskanzlei DWF, eine ganztägige Veranstaltung dem Thema „3D-Druck und Recht“ zu widmen. Neben Fachanwälten aus den eigenen Reihen kamen dabei zahlreiche Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft zu Wort.

Matthias Sandmann f�r DWF Germany

Der Einladung ins Kölner Steigenberger Hotel waren am 12. Februar rund 120 Wirtschaftsvertreter gefolgt. Das zeige, erklärte Klaus Brisch, Partner und Global Head of Technology bei DWF, wie groß der Bedarf an solider Information sei. Unterstützung fand er bei Professor Gerd Witt von der Universität Duisburg-Essen. Ihm zufolge nutzen bereits 37 Prozent der deutschen Unternehmen diese Technologie, 12 Prozent planen deren Einsatz. Witt: „Eine Vervierfachung des Umsatzes innerhalb von vier Jahren.“

Max Rehberger, beim TÜV Süd Experte für Additive Manufacturing, warf die Frage nach dem Schutz des geistigen Eigentums auf. Nachdrücklich sprach er sich auch für Standards als Fundament einer Zertifizierung aus. Bislang gebe es auf dem Gebiet des 3D-Drucks gerade einmal zwei Standards – „das kann nur ein erster Schritt sein“.

Auf den ungeheuren Stellenwert, den der 3D-Druck bereits in der Medizintechnik genießt, wies Dr. Maximilian Munsch, Managing Partner der Hamburger Beratungsfirma Ampower hin. Der Umsatz werde sogar noch weiter zunehmen. Eine qualifizierte Fertigung sicherzustellen, sei für ein Unternehmen jedoch auch ein „erhebliches Investment“. Sie erfordere ein „unbedingtes Commitment der gesamten Firma“.

„Wer glaubt, man kaufe sich eine Maschine, die alles macht – vergessen Sie’s!

Manche Illusion raubte Carl Fruth, Vorstand der FIT AG, die sich auf Lösungen im Bereich additiver Fertigung spezialisiert hat: „Wer glaubt, man kaufe sich eine Maschine, die alles macht – vergessen Sie’s!“ Und auch von Massenfertigung sei man noch weit entfernt. Dazu benötige man viel Erfahrung und viel Kapital. Ein besonderes Hindernis außerdem: „Die Rechtslage auf dem Gebiet des geistigen Eigentums wird immer komplizierter.“

Das bestätigte auch Marco Müllerter Jung, Partner und Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei DWF. Es sei ein Irrtum zu glauben, eine Lizenzvereinbarung reiche in der additiven Fertigung aus. Ausdrücklich wies er auf die geistigen und gewerblichen Schutzrechte hin. Eine Frage sei auch, wo in bestehende Rechte eingegriffen werde und wo neue Rechte geschaffen werden. Sein Fazit: „Eine Standardlösung gibt es nicht.“

Staunen rief Johannes Casper hervor. Der Experte für Additive Manufacturing der MTU Aero Engines AG stellte Beispiele aus seinem Unternehmen vor, bei denen eine Fertigung mit dem 3D-Drucker zu einer Gewichtsreduktion um 50 Prozent und einer Senkung der Kosten um 80 Prozent geführt hat.

 „Beim 3D-Druck mit kleinen Mengen beginnen, auch das lohnt sich.“

Dass 3D-Druck heutzutage bereits bei BMW eingesetzt wird, um Autos mit Teilen auszustatten, die individuell für den einzelnen Käufer produziert werden, führte Dr. Dominik Rietzel aus. „Personalisierung ist für uns ein neues Geschäftsfeld“, erklärte der Head of Additive Manufacturing Non-Metal. Sein Ratschlag an die Zuhörer: „Beim 3D-Druck mit kleinen Mengen beginnen, auch das lohnt sich.“

Klaus Brisch, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, wies auf die Notwendigkeit hin, Standards und Normen zur Anwendung zu bringen und sie in die entsprechenden Verträge einfließen zu lassen. Jeder einzelne Standard in der Prozesskette müsse intensiv betrachtet werden. Dementsprechend erforderten auch Produkthaftungsgesetz und Deliktsrecht auf anwaltlicher Seite eine tiefe Branchenkenntnis. Der Rat des Experten: eine „intensive Kommunikation zwischen Technik und Recht“.

Da der sichere Datenaustausch beim 3D-Druck eine elementare Rolle spielt, widmete sich ein Panel der Veranstaltung auch dem Thema Blockchain. So berichtete Prof. Volker Skwarek von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg von seinen positiven Erfahrungen beim Thema Bauteileabsicherung. Dr. Martin Holland aus der Geschäftsleitung der Prostep AG schilderte die Blockchain-Vorteile beim Schutz vor Plagiaten. Und DWF-Anwalt Daniel Groß machte deutlich, warum rechtlicher Rat vor dem Start eines Blockchain-Produkts unerlässlich sei. Abschließend ging Dr. Wolfgang Richter, DWF Executive Partner Berlin, auf „Crowdfunding, Tokenisation und ICOs als Finanzierungsmodell für additive Fertigung“ ein.

Einig waren sich schließlich alle Teilnehmer des fünften Forums in einem Punkt: Für Juristen und Unternehmen kommt es darauf an, Technik zu verstehen und rechtliche Implikationen daraus abzuleiten.

 

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