Thema Nummer 2, und dem wollen wir uns hier zuwenden, sind die Weihnachtsgeschenke. Was ist erlaubt, was ist verboten? Was ist noch Bestechung, was ist schon Korruption? Am Geld jedenfalls kann man es nicht festmachen. Laut Gesetz sind Bestechlichkeit und Bestechung im Geschäftsverkehr verboten, allerdings hat es der Gesetzgeber nicht für nötig befunden, klare Regeln aufzustellen.
Und es ist dabei unerheblich, ob das Präsent vom Chef an die Mitarbeiter kommt oder von Geschäftspartnern als Dank für die gute Zusammenarbeit. Was hübsch verpackt auf dem Schreibtisch liegt, kann alle Beteiligten in Bedrängnis bringen. Denn: „Es gibt keine gesetzlichen Wertgrenzen, ab wann ein Geschenk als Bestechung gilt“, sagt Walter Schlegel, Compliance-Experte von TÜV Rheinland.
Bei teuren Geschenken den Chef informieren
Unter dem Begriff „Compliance“ versteht man die Einhaltung und Umsetzung von gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Eine klare Regel sollte eine Obergrenze für Weihnachtspräsente festlegen. Und wenn dann doch die hochwertige Flasche Whiskey in der Weihnachtspost ist, sollte der Beschenkte unbedingt mit seinem Vorgesetzten Rücksprache halten. Obacht sollte auch dann gelten, wenn nur ein Mitarbeiter von Geschäftspartnern bedacht wird – das deutet darauf hin, dass man sich auch zukünftig eine bevorzugte Behandlung erwünscht.
Der 9. Dezember ist Antikorruptionstag der Vereinten Nationen. Arbeitgeber haben mehrere Möglichkeiten, über das sensible Thema zu informieren. So kann im Unternehmen ein Compliance-Beauftragter installiert werden. Ebenso empfehlenswert sind Schulungen und Seminare, die für das Thema Weihnachtsgeschenke sensibilisieren. Auch externe Spezialisten können dabei helfen, eine griffige Prävention zu schaffen und Verstöße zu verhindern.
Florian Weis
