Amazon macht Wettbewerbern Preisvorgaben
Im April 2010 hatte Amazon die Preisvorschriften in seinen Vertragsbedingungen aufgenommen. Diese Vorschrift bedeutete für die Händler, die ihre Ware bei Amazon anbieten, dass die Ware nicht zu einem günstigeren Preis auf einem anderen nicht Ladengeschäft gebundenen Vertriebsweg zu finden sein darf. Amazon wollte sicherstellen, dass seine Plattform die Ware niemals teurer anbietet als andere Plattformen oder als irgendein anderer Versandhandel.
Bundeskartellamt prüft Wettbewerbsverstoß
Anfang 2013 leitete das Kartellamt eine Untersuchung ein. Amazon habe möglicherweise dadurch einen Wettbewerbsverstoß begangen. Amazon reagierte wenige Zeit später und verkündete, dass es an seine Preisvorschriften nicht mehr festhalten wolle.
Das Bundeskartellamt stellte daraufhin das Verfahren erst einmal nicht ein, sondern wollte sich zunächst vergewissern, dass der Konzern seine Preisparität in Bezug auf alle Händler endgültig abgeschafft habe. Zudem sollte sichergestellt werden, dass keine Wiederholungsgefahr besteht.
Verfahren gegen Amazon eingestellt
Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, teilte nun mit, dass Amazon die Erwartungen an die Aufgabe der Preisparität erfüllt habe: „Die Umsetzung der Maßnahmen wurde von Amazon-Händlern gegenüber dem Bundeskartellamt ausdrücklich bestätigt“. Mundt betonte, dass Amazon die richtige Entscheidung getroffen habe: „Amazon ist der größte Online-Händler und steht mit den Marketplace-Händlern in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen – auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Online-Marktplatzes.”
Christian Solmecke