Wie das Branchenmagazin “Digitalfernsehen.de” berichtet, habe UMKBW-CEO Lutz Schüler gegenüber dem DF-Schwestermagazin Digital Insider die geplante Beschwerde vor dem BGH bestätigt. Man plane, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, so die Meldung weiter.
Kartellbeschluss aufgehoben
Vor einem Jahr wurden die Unternehmen Unitymedia und Kabel BW zusammengelegt. Das OLG Düsseldorf hatte allerdings Mitte August 2013 entschieden, dass der Kartellbeschluss der beiden Unternehmen aufgehoben wird.
Mit dieser Entscheidung wurde der Beschwerde der Unternehmen Net Cologne und der Deutschen Telekom stattgegeben. Beide hatten bemängelt, dass die Fusion den kartellrechtlichen Bestimmungen nicht standhalte.
Nun muss das Bundeskartellamt die Fusion von Unitymedia und Kabel BW erneut prüfen und die Bedingungen anpassen. Sollte dies nicht geschehen, müsste die Fusion rückgängig gemacht werden. Da die Einlegung einer Beschwerde gegen diese Entscheidung nicht zugelassen wurde, will Unitymedia Kabel BW nun Beschwerde wegen Nichtzulassung von Rechtsmitteln vor dem BGH einlegen, so die Meldung weiter.
Weitere Artikel dieser Autorin
Rafaela Wilde
