Grund für das Verbot ist der Jugendschutz. Das Landratsamt bezieht sich bei auf das Werbeverbot in § 22 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Vorläufigen Tabakgesetzes. Danach ist Tabakwerbung verboten, “die ihrer Art nach besonders dazu geeignet [ist], Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen”.
“Maybe”-Kampagne
Die seit 2011 laufende “Maybe-Kampagne” für die Marlboro Filterzigaretten erfülle diese Vorraussetzung, so das Landratsamt. Auf den Motiven sind heranwachsend aussehende Personen in alterstypischen Situationen zu sehen. Dazu kommt der Slogan “Don’t be a maybe – be Marlboro!”. Auf anderen, reinen Typomotiven ist die Silbe “May” von “Maybe” durchgestrichen, so das letztlich “be” zur Message wird.
Maybe-Be: Vom Zauderer zum Macher
Diese Motive würden vor allem Jugendliche und Heranwachsende als Zielgruppe ansprechen, so die Ansicht der Münchener. Die Kampagne suggeriere den Jugendlichen, man würde durch den Konsum der beworbenen Zigarette vom “Zauderer” (Maybe) zum “Macher” (Be), so die Meldung des Landratamtes. Selbstwahrnehmung und das eigene “Image”, was die wesentlichen Aspekte der Kampagne sind, seien gerade für Jugendliche von besonderem Interesse.
Da Philipp Morris seinen Hauptsitz in Gräfelfing, Landkreis München hat, ist das Landratsamt München ist für eine solche Untersagung zuständig. Die Untersagung gilt bundesweit und umfasst jegliche Werbung in Form von Plakaten, Flyern, Kinowerbung und Sonderwerbeformen, so die Meldung weiter.
Rafaela Wilde
