Erst vor einigen Tagen hatte die Verbraucherzentrale Hamburg ein Ordnungsgeld gegen den Axel Springer Verlag beantragt. Nach Angaben der Verbraucherschützer hatte es zuvor Beschwerden gegeben, dass der Axel Springer Verlag weiterhin unzulässige Telefonwerbung betreibe. So seien ehemalige Abonnenten schriftlich um einen Rückruf gebeten worden, im Verlauf des Telefonats sei dann versucht worden, die ehemaligen Leser zu einem erneuten Abschluss des Abos zu bewegen.
Richterlich untersagt
Im Frühjahr 2012 hatte es das Landgericht Berlin der Axel Springer AG verboten, ehemalige Abonnenten mit einem Schreiben zu einem Rückruf wegen angeblicher Abwicklungsfragen zu bewegen, um letztlich ein Verkaufsgespräch durchzuführen (Anerkenntnis-Urteil v. 17. Februar 2012, Az. 16 O 558/11). Sollte sich das Unternehmen nicht daran halten, könne das Gericht ein Ordnungsgeld bis 250.000 Euro verhängen.
“Grob fahrlässiges Verhalten”
Die Richter sahen jetzt in der aktuellen Praxis des Axel Springer Verlags ein “fortgesetztes Zuwiderhandeln gegen die im Urteil erhaltene Unterlassungsverpflichtung” und “vorsätzliches, mindestens aber grob fahrlässiges” Verhalten, so die Meldung der Verbraucherzentrale Hamburg. Ein hohes Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro sei angesichts des großen wirtschaftlichen Interesses Springers an dieser Geschäftspraktik angemessen, so die Entscheidung der Richter.
Nach Angaben des Medienmagazins kress.de will der Axel Springer Verlag gegen das Urteil vorgehen. Eine Sprecherin des Unternehmens bestätigte gegenüber kress.de, dass man “bereits den Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde eingelegt” habe.
Rafaela Wilde
