Karl Eberhard Hain hatte bereits im Rahmen einer von den Bundesländern beauftragten Expertise als einer von drei Gutachtern Stellung zur Verfassungskonformität des ZDF-Rundfunkstaatsvertrags bezogen. Schon damals vertrat er eine sehr kritische Position und hatte „substanzielle Änderungen” gefordert.
Konkret geht es um den Vorwurf, die Staatsanteile in zwei ZDF Gremien lägen deutlich über den nach der Rechtsprechung erlaubten Maximalanteilen von einem Viertel bis zu einem Drittel.
Im ZDF- Fernsehrat liege die Quote bei 40,2 Prozent, im ZDF-Verwaltungsrat bei 42,9 Prozent.
Da der Fernsehrat acht der vierzehn Mitglieder des Verwaltungsrats wähle, würde die staatliche Einflussmöglichkeit noch weiter führen.
Die Bundestagsfraktion der Grünen prüft ebenfalls einen entsprechenden Normenkontrollantrag. Dieser wird von dem Mainzer Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr ausgearbeitet. Unterstützt werden die Grünen dabei durch die Linksfraktion.
Die Grünen wollen den ZDF-Staatsvertrag dahingehend überprüfen, ob die Zusammensetzung der ZDF-Gremien dem Grundsatz der Staatsfreiheit entspricht.
Im Herbst soll die fertige Ausarbeitung des Normenkontrollantrags der SPD-Länder vorliegen.
Quelle: Evangelischer Pressedienst
Rafaela Wilde
