Recht & Steuern
Krankgeschrieben – für die Betreuung eines kranken Kindes
Ein Arbeitnehmer hat im Jahr einen bestimmten Anspruch auf unbezahlte Freistellung, wenn sein Kind erkrankt ist. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl die Eltern als auch das Kind bei einer gesetzlichen Kasse versichert sind. Jeder Elternteil hat einen Anspruch von maximal zehn Arbeitstagen im Jahr. Bei mehr als zwei Kindern liegt der Anspruch bei maximal 25 Arbeitstagen im Jahr. Alleinerziehende erhalten die doppelte Anzahl an Tagen, da hier kein anderer Elternteil einspringen kann.

