
Recht & Steuern
Krankgeschrieben – für die Betreuung eines kranken Kindes
Ein Arbeitnehmer hat im Jahr einen bestimmten Anspruch auf unbezahlte Freistellung, wenn sein Kind erkrankt ist. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl die Eltern als auch das Kind bei einer gesetzlichen Kasse versichert sind. Jeder Elternteil hat einen Anspruch von maximal zehn Arbeitstagen im Jahr. Bei mehr als zwei Kindern liegt der Anspruch bei maximal 25 Arbeitstagen im Jahr. Alleinerziehende erhalten die doppelte Anzahl an Tagen, da hier kein anderer Elternteil einspringen kann.


Weitere Beiträge
Recht & Steuern
Eine Krankschreibung hindert grundsätzlich nicht am Autofahren. Dennoch sollten die Genesungshinweise des Arztes und die mögliche Einnahme von Medikamenten berücksichtigt werden.
Recht & Steuern
Häufig kassieren Mitarbeiter eine Abmahnung in Verbindung mit ihrer Krankmeldung. Entweder kommt die Meldung zu spät, der Nachweis fehlt oder es wurde unangebrachtes Verhalten...
Recht & Steuern
Im Falle einer Krankheit führt der erste Weg zum Arzt. Dieser versorgt den Betroffenen mit Medikamenten und stellt ihm eine Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit aus....
News
Ist ein Kind unterwegs, ist bei den Eltern die Freude groß. Das kleine, neue Leben wird mit Spannung erwartet, Kinderwagen, Kleidung und Spielzeug werden...
Steuertipps
Ab dem 1. Januar 2021 gibt es die Grundrente. Für rund 1,3 Millionen Menschen heißt das, sie müssen ihre kleine Rente nicht mehr mit...
Aktuell
Kultur pro Kind, pro Familie und pro Ehrenamt – „Digitale Beduinen bringen Unternehmen massive Vorteile“
Finanzierung
Auch im Jahr 2020 bleiben die Bankzinsen auf niedrigem Niveau. Als besonders günstig erweisen sich dabei speziell auf die Berufsgruppe der Beamten zugeschnittene Kreditverträge....
News
Im Jahr 2018 gaben in der Europäischen Union (EU) von den 308 Millionen 18- bis 64-Jährigen etwas mehr als ein Drittel (34%) oder 106...