Die Anlässe einer Bonitätsprüfung
In aller Regel wird eine Bonitätsprüfung vor dem Abschluss eines Vertrags durchgeführt, um das Risiko besser abschätzen zu können. Oft werden nach dem Ergebnis der Bonitätsprüfung auch die Konditionen des Geschäfts entsprechend angepasst.
Der Anlass für eine Bonitätsprüfung kann die Vergabe eines Kredites an einen Kreditnehmer sein – aber auch die Lieferung einer Ware gegen Rechnung, vor allem wenn ein Lieferantenkredit eingeräumt werden soll. Finanzierungsinstitute für, die die Kreditgeschäfte der Geschäftszweck sind, prüfen die Bonität regelmäßig.
Auch im Emissionsgeschäft wird die Bonität durch ein Emissionskonsortium überprüft, weil dies für die Risikoeinschätzung von Wertpapieren und Anleihen wichtig ist. Während der Emissionslaufzeit wird dann regelmäßig nachgeprüft.
Das Verfahren
Als Grundlage der Bonitätsprüfung gelten die Kreditfähigkeit (rechtliche Verhältnisse) und die Kreditwürdigkeit (wirtschaftliche Verhältnisse) des geprüften Kunden oder Unternehmens. Um diese zu überprüfen, gibt es im Groben drei verschiedene Methoden. Das häufigste Verfahren ist die Verwendung von qualitativen und quantitativen Kriterien, wie Marktchancen und Einkommenshöhe und eine anschließende Gewichtung dieser Kriterien. Um die Bonität von Privatkunden zu überprüfen, wird dazu häufig eine Auskunftei wie die Schufa zurate gezogen, welche Auskünfte über das übliche Zahlungsverhalten des Kunden geben kann.
Ein anderes Verfahren ist die mathematisch-statistische Analyse. Dazu gehören z. B. die Diskriminanzanalyse und das Credit-Scoring-Verfahren, durch die eine objektive Bonitätsbeurteilung erreicht werden soll.
Die dritte Methode ist die Risikoeinstufung durch ein standardisiertes Ratingsystem. Diverse Ratingagenturen wie Moody’s oder Standard and Poor’s sind weltweit dafür bekannt, die Bonität von Staaten einzuschätzen. Ratings können aber auch intern durchgeführt werden und Kreditinstitute müssen schon per Gesetz alle Kreditkunden auf ihre Bonität überprüfen.
Eine Wirtschaftsprüfung von Unternehmen im Rahmen einer Bonitätsprüfung kann z. B. beinhalten:
- Höchstkredit
- Finanzlage
- Zahlungsverhalten
- Negativmerkmale
- Bankverbindungen
- Bilanzen, Immobilien, Beteiligungen und Niederlassungen
- Branche und Firmenhistorie
Je nach Höhe des abzusichernden Risikos können für Bonitätsprüfungen aber deutlich unterschiedliche Informationen nötig sein. Generell gilt, dass für Geschäfte mit hohem Risiko strengere Kriterien gelten als für Geschäfte mit nur geringerem Risiko.
Florian Weis
